Sie haben eine Kündigung erhalten?
Wir sprechen über den Kündigungsgrund, die Dreiwochenfrist, mögliche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und Verhandlungsmöglichkeiten für eine Abfindung.
Kündigung telefonisch besprechen →Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Ihr Arbeitgeber hat gekündigt oder Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Über unsere bundesweite Hotline sprechen Sie unmittelbar mit einem Rechtsanwalt – ohne Callcenter und ohne Kosten für die telefonische Ersteinschätzung.
Wofür wir erreichbar sind
Diese Hotline richtet sich an Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind oder über einen Aufhebungsvertrag entscheiden müssen. Für sonstige allgemeine arbeitsrechtliche Fragen ist sie nicht vorgesehen.
Wir sprechen über den Kündigungsgrund, die Dreiwochenfrist, mögliche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und Verhandlungsmöglichkeiten für eine Abfindung.
Kündigung telefonisch besprechen →Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell. Wir erläutern Ihnen mögliche Risiken – etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld – und Chancen bei der Vertragsgestaltung.
Aufhebungsvertrag besprechen →Ihre erste Anlaufstelle
Die Hotline führt unmittelbar zu einem beratenden Rechtsanwalt. Wenn gerade alle Leitungen belegt sind, können Sie einen Rückruf anfragen.
Wir befassen uns am Telefon gezielt mit Kündigungen und Aufhebungsverträgen. So können wir schneller auf die entscheidenden Fragen eingehen.
Sie müssen nicht in Augsburg wohnen. Die Ersteinschätzung erfolgt telefonisch; eine spätere Vertretung kann bundesweit organisiert werden.
So funktioniert es
Wählen Sie während der Hotline-Zeiten direkt die 0821 9998499060.
Erklären Sie dem Anwalt kurz, wann die Kündigung zuging oder bis wann Sie den Vertrag unterschreiben sollen.
Sie erhalten eine kostenlose erste anwaltliche Einschätzung. Über eine anschließende Mandatierung und etwaige Kosten wird gesondert entschieden.
Häufige Fragen
Ja. Die erste telefonische Einschätzung über diese Hotline ist kostenlos. Eine vertiefte Prüfung, außergerichtliche Vertretung oder Klage kann kostenpflichtig sein. Eine entsprechende Beauftragung und die Kosten werden gesondert besprochen.
Nein. Ein allgemeiner gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht bei Kündigungen nicht. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus Verhandlungen, einem Vergleich oder besonderen gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Regelungen ergeben.
Die Klagefrist beträgt grundsätzlich drei Wochen ab Zugang einer schriftlichen Kündigung. Auch bei Unsicherheiten über die Wirksamkeit der Kündigung sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.
In der Regel nicht. Prüfen Sie vor einer Unterschrift insbesondere Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Zeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen.
Nein. Die erste telefonische Einschätzung begründet für sich genommen keine Übernahme einer weitergehenden Vertretung. Ein Mandat kommt erst mit einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem beauftragten Rechtsanwalt zustande. Die bloße Rückrufanfrage bewirkt ebenfalls keine Fristwahrung.
Telefonisch nicht durchgekommen?
Wenn Sie während unserer Hotline-Zeiten nicht durchkommen oder gerade nicht telefonieren können, hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer. Wir melden uns, sobald es uns möglich ist.
Dringende Frist?
Eine Rückrufanfrage wahrt keine Klagefrist. Bei unmittelbar ablaufender Frist müssen Sie unabhängig von einer Rückmeldung rechtzeitig handeln.
Das Formular ist ausschließlich für Kündigungen und Aufhebungsverträge gedacht. Bitte übermitteln Sie keine Gesundheitsdaten, Dokumente oder vertraulichen Einzelheiten.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Unkompliziert, bundesweit und mit kostenloser telefonischer Ersteinschätzung.
☎ 0821 9998499060Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr · Sa–So 10:00–16:00 Uhr